Definition Franchising / Typen

Franchising ist eine moderne Vertriebsform für Waren, Dienstleistungen und Technologien, die auf einer engen und meist längerfristigen Zusammenarbeit zwischen mehreren rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen (einem Franchise-Geber und mehreren Franchise-Nehmern) beruht. Kennzeichnend ist die Übernahme des vom Franchise-Geber entwickelten Know-hows durch die Franchise-Nehmer und ein einheitliches Auftreten aller Franchise-Betriebe, regelmäßig unter der Marke des Franchise-Gebers.

Verschiedene Grundtypen lassen sich unterscheiden:
Vertriebsfranchising: Unter der Marke des Franchise-Gebers verkauft der Franchise-Nehmer bestimmte Waren.
Produktfranchising: Der Franchise-Nehmer stellt nach Anweisung des Franchise-Gebers eine bestimmte Ware selbst her und verkauft diese unter dessen Warenzeichen.
Dienstleistungsfranchising: Der Franchise-Nehmer bietet Dienstleistungen unter der Marke des Franchise-Gebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten.

Unter rechtlichem Gesichtspunkt lassen sich Franchise-Systeme aber auch nach den Vertragsbeziehungen der beteiligten Parteien, wie folgt kategorisieren:

Franchisen mit Bezugsbindung    
Handelsvertreter Franchisen    


Autor: Rechtsanwalt Frank Braun. Für weitere Fragen senden Sie eine E-Mail an: info@franchise-recht.net