Franchise mit Bezugsbindung

Beim Franchise mit Bezugsbindung lassen sich grundsätzlich zwei Systemvarianten unterscheiden: Entweder beliefert der Franchise-Geber (Grafik 1) oder der Franchise-Geber benennt von ihm geprüfte und zugelassene System-Lieferanten, die dann unmittelbar an den Franchise-Nehmer liefern (Grafik 2). In beiden Varianten ist es aus Sicht beider Parteien wirtschaftlich zwingend, dass die Belieferung an die Franchise-Nehmer zu einem marktüblichen Einkaufspreis erfolgt. Anderenfalls ist der Erfolg der Franchise-Nehmer zumindest eingeschränkt und Streitigkeiten im System unausweichlich. Wirtschaftliche Vorteile, die der Franchise-Geber aus der Belieferung erhält sind vertraglich transparent zu machen und werden üblicherweise dem Franchise-Geber zugeordnet.


  


Autor: Rechtsanwalt Frank Braun. Für weitere Fragen senden Sie eine E-Mail an: info@franchise-recht.net