Franchise mit Bezugsbindung
Beim Franchise mit Bezugsbindung lassen sich grundsätzlich zwei Systemvarianten unterscheiden:
Entweder beliefert der Franchise-Geber (Grafik 1) oder der Franchise-Geber benennt von ihm geprüfte
und zugelassene System-Lieferanten, die dann unmittelbar an den Franchise-Nehmer liefern (Grafik 2).
In beiden Varianten ist es aus Sicht beider Parteien wirtschaftlich zwingend, dass die Belieferung
an die Franchise-Nehmer zu einem marktüblichen Einkaufspreis erfolgt. Anderenfalls ist der Erfolg der
Franchise-Nehmer zumindest eingeschränkt und Streitigkeiten im System unausweichlich. Wirtschaftliche
Vorteile, die der Franchise-Geber aus der Belieferung erhält sind vertraglich transparent zu machen
und werden üblicherweise dem Franchise-Geber zugeordnet.

 
