Grundsätzliches
Kern der Beziehungen zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer ist der Franchise-Vertrag.
Da es in Deutschland kein "Franchise-Gesetz" gibt sind seine Grundlagen in verschiedenen zwingenden
gesetzlichen Reglungen zu suchen. Basis ist allerdings der Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Die einzelnen vertraglichen Reglungen lassen sich in schlagwortartigen Kategorien ordnen:
- In jeden Franchise-Vertrag geregelt versus Systemtypische Klauseln
- Vertragsklauseln die zu tatsächlichen Änderungen im System führen versus Statische Klauseln
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