Grundsätzliches

Kern der Beziehungen zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer ist der Franchise-Vertrag. Da es in Deutschland kein "Franchise-Gesetz" gibt sind seine Grundlagen in verschiedenen zwingenden gesetzlichen Reglungen zu suchen. Basis ist allerdings der Grundsatz der Vertragsfreiheit.

Die einzelnen vertraglichen Reglungen lassen sich in schlagwortartigen Kategorien ordnen:

  • In jeden Franchise-Vertrag geregelt versus Systemtypische Klauseln
  • Vertragsklauseln die zu tatsächlichen Änderungen im System führen versus Statische Klauseln

Autor: Rechtsanwalt Frank Braun. Für weitere Fragen senden Sie eine E-Mail an: info@franchise-recht.net