Allgemeine wiederkehrende Klauseln


Allgemeine, d.h. häufig wiederkehrende Klauseln schaffen im Franchise-Vertrag einen gewissen Rahmen. Hierbei geht es etwa um Fragen der Vertragslaufzeit, der Beendigung, der gegenseitigen Rechte und Pflichten auf Schutz, Auskunft etc.

Für Franchise-Geber wie Franchise-Nehmer gilt:


Eine genaue Prüfung, was wirklich notwendig ist, muss in jedem Einzelfall erfolgen.


Autor: Rechtsanwalt Frank Braun. Für weitere Fragen senden Sie eine E-Mail an: info@franchise-recht.net