Allgemeine wiederkehrende Klauseln
Allgemeine, d.h. häufig wiederkehrende Klauseln schaffen im Franchise-Vertrag einen gewissen
Rahmen. Hierbei geht es etwa um Fragen der Vertragslaufzeit, der Beendigung, der gegenseitigen
Rechte und Pflichten auf Schutz, Auskunft etc.
Für Franchise-Geber wie Franchise-Nehmer gilt:
Eine genaue Prüfung, was wirklich notwendig ist, muss in jedem Einzelfall erfolgen.