Änderungsbefugnis / Statische Klauseln

Da Franchising letztendlich Vertrieb ist, besteht für jedes System die dauernde Notwendigkeit der Veränderung. Er ist daher regelmäßig dem Franchise-Geber vorbehalten im Rahmen der Billigkeit Änderungen im und am System vorzunehmen. Dabei müssen die wirtschaftlichen Belange der Franchise-Nehmer berücksichtigt bleiben. Andererseits muss der Franchise-Nehmer bei Abschluss des Vertrages wissen, worauf er sich finanziell einlässt. Die entsprechenden Vertragsklauseln müssen dementsprechend transparent und statisch sein.



Autor: Rechtsanwalt Frank Braun. Für weitere Fragen senden Sie eine E-Mail an: info@franchise-recht.net