Änderungsbefugnis / Statische Klauseln
Da Franchising letztendlich Vertrieb ist, besteht für jedes System die dauernde Notwendigkeit der Veränderung.
Er ist daher regelmäßig dem Franchise-Geber vorbehalten im Rahmen der Billigkeit Änderungen im und am System
vorzunehmen. Dabei müssen die wirtschaftlichen Belange der Franchise-Nehmer berücksichtigt bleiben.
Andererseits muss der Franchise-Nehmer bei Abschluss des Vertrages wissen, worauf er sich finanziell einlässt.
Die entsprechenden Vertragsklauseln müssen dementsprechend transparent und statisch sein.