Auf keinen Fall....

ist es bei der Konzeption des Franchise-Vertrages mit einem Mustertext aus Handbüchern oder dem Internet getan. Die individuelle Gestaltung oder Kontrolle durch einen fachlich versierten Anwalt ist ein Muss!! In Deutschland gibt es nur wenige Kanzleien mit entsprechender Expertise. Als Franchise-Nehmer sollte man sich keinesfalls auf ein Vertragswerk einlassen, das schon bei erster Lektüre unvollständig oder unprofessionell wirkt.



Autor: Rechtsanwalt Frank Braun. Für weitere Fragen senden Sie eine E-Mail an: info@franchise-recht.net