Gesetzliche Regelungen

In Deutschland gibt es kein "Franchise-Gesetz". Dementsprechend ausführlich sind in aller Regel die von den Franchise-Gebern verwandten Vertragswerke. Bei der Auslegung und Bewertung der Vereinbarungen der Parteien im Streitfall wenden die Gerichte die allgemeinen und zwingenden gesetzlichen Vorschriften, in erster Linie des Zivilrechts an. Hieraus ist in der Vergangenheit ein "Richterrecht" im Franching entstanden, das Leitlinien für die Vertragsgestaltung, aber auch die Problembewältigung in Einzelfällen bietet. Auf Grund dieser Entscheidungen lassen sich einige wesentliche Grundaussagen treffen:

  • Der Franchise-Geber muss vor Vertragsschluss den Franchise-Nehmer über die Marktchancen des
    Systems wahrheitsgemäß aufklären.
  • Leistungen des Franchise-Gebers und Franchise-Gebühren müssen in angemessenem Verhältnis
    zueinander stehen. Die Gebühren müssen transparent sein.
  • Dem Franchise-Nehmer muss unternehmerische Freiheit bleiben.
  • Nach Vertragsbeendigung muss der Franchise-Nehmer den erschaffenen Geschäftswert realisieren können.


Autor: Rechtsanwalt Frank Braun. Für weitere Fragen senden Sie eine E-Mail an: info@franchise-recht.net