Handelsvertreter -Franchisen

Bei den Handelsvertreter - ähnlichen Franchise-Systemen kommt der Vertragsschluss des Endkunden nicht mit dem Franchise-Nehmer, sondern mit dem Franchise-Geber oder einem System-Lieferanten zustande. Derartige Systeme finden sich insbesondere im Bereich der Dienstleistung, so etwa bei der Mobiltelefonie Im Regelfall werden auf diese Systeme die rechtlichen Regelungen zum Handelsvertreter nach dem Handelsgesetzbuch Anwendung finden.



Autor: Rechtsanwalt Frank Braun. Für weitere Fragen senden Sie eine E-Mail an: info@franchise-recht.net