Handelsvertreter -Franchisen
Bei den Handelsvertreter - ähnlichen Franchise-Systemen kommt der Vertragsschluss des
Endkunden nicht mit dem Franchise-Nehmer, sondern mit dem Franchise-Geber oder einem
System-Lieferanten zustande. Derartige Systeme finden sich insbesondere im Bereich der
Dienstleistung, so etwa bei der Mobiltelefonie Im Regelfall werden auf diese Systeme die
rechtlichen Regelungen zum Handelsvertreter nach dem Handelsgesetzbuch Anwendung finden.