Handelsvertreterausgleich für Franchise-Nehmer?

In einer Reihe landgerichtlicher Entscheidungen ging es darum, ob dem Franchise-Nehmer bei Vertragsbeendigung eine Art Handelsvertreterausgleich zusteht. Die übergeordnete Frage, um die es hierbei eigentlich geht ist, ob und wie der ausscheidende Franchise-Nehmer den von ihm während der Vertragszeit erwirtschafteten Geschäftswert erlösen kann. Wie können etwa Vorteile ausgeglichen werden, die dem Franchise-Geber verbleiben, wenn er am Ort des Franchise-Betriebes einen neuen Franchise-Nehmer einsetzt. Bei der Berechnung der Ausgleichszahlung ist zugunsten des Franchise-Gebers auch zu berücksichtigen, dass der geschäftliche Erfolg des Franchise-Nehmers nur mit der Marke des Franchise-Gebers möglich war. Im Rahmen einer fairen Vertragsgestaltung lassen sich hierfür Lösungsmodelle denken. Nach der Tendenz der jetzt vorliegenden Urteile ist dieser Weg empfehlenswert !


Autor: Rechtsanwalt Frank Braun. Für weitere Fragen senden Sie eine E-Mail an: info@franchise-recht.net