Handelsvertreterausgleich für Franchise-Nehmer?
In einer Reihe landgerichtlicher Entscheidungen ging es darum, ob dem Franchise-Nehmer
bei Vertragsbeendigung eine Art Handelsvertreterausgleich zusteht. Die übergeordnete Frage,
um die es hierbei eigentlich geht ist, ob und wie der ausscheidende Franchise-Nehmer den von
ihm während der Vertragszeit erwirtschafteten Geschäftswert erlösen kann. Wie können etwa
Vorteile ausgeglichen werden, die dem Franchise-Geber verbleiben, wenn er am Ort des
Franchise-Betriebes einen neuen Franchise-Nehmer einsetzt. Bei der Berechnung der Ausgleichszahlung
ist zugunsten des Franchise-Gebers auch zu berücksichtigen, dass der geschäftliche Erfolg des
Franchise-Nehmers nur mit der Marke des Franchise-Gebers möglich war. Im Rahmen einer fairen
Vertragsgestaltung lassen sich hierfür Lösungsmodelle denken. Nach der Tendenz der jetzt
vorliegenden Urteile ist dieser Weg empfehlenswert !